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Fortbildungen für Hebammen
Fortbildungs-Pflicht

Der Hebammenberuf unterliegt einer umfassenden Fortbildungspflicht. Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, müssen in drei Jahren 60 Unterrichtsstunden nachweisen, ohne Geburtshilfe sind es 40. Die Fortbildungspflicht ist in der neuen Berufsordnung festgeschrieben, die am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Sie und gilt für die Berufsausübung generell. Damit wird die Forderungen des GKV-SV zur Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen noch überschritten.
Wir sind seit langem bestrebt, unseren Mitgliedern den Zugang zu passenden Fortbildungen so einfach wie möglich zu gestalten. Daher stellen wir kontinuierlich die verschiedensten Angebote in unserer Fortbildungsübersicht zusammen.
Mehr dazu finden Sie in unserer Zusammenfassung der Fortbildungspflicht mit weiteren Empfehlungen.

Fortbildungs- beauftragte
Susanne Dießner
Alexanderstr. 51
72072 Tübingen
Tel. 01573-8886394
E-Mail
Anmeldung
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Veranstalterin der Fortbildung, die sie besuchen wollen auf.
Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier!